Ärztehaftung
Anwaltsleistungen
Ihr Anwalt ist in all diesen Fragen ihr erster Ansprechpartner. Er ist dazu in der Lage den Sachverhalt zu beurteilen, wird sie über allfällige Ansprüche und Chancen, diese durchzusetzen, beraten und wird eine mit Ihnen abgestimmte Vorgangsweise festlegen.
Ihr Rechtsanwalt benötigt hierzu neben ihren eigenen Angaben auch entsprechende Unterlagen, vor allem die Krankengeschichte und ärztliche Befunde und dergleichen. Sollten Sie ihm diese nicht selbst beschaffen können, so ist er mit Ihrer Vollmacht in der Lage, diese Urkunden beizuschaffen.
Haben Sie erst einmal ein klares Bild über den Sachverhalt, wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt auch bei einer Geltendmachung von Ansprüchen, entweder gegenüber einer Versicherung oder durch Prozessführung, zur Seite stehen.




















