Gesellschaftsrecht
Fallbeispiel
Ein Unternehmen wird gegründet. 3 Partner wollen eine gemeinsame Firma aufziehen. Gründungskosten sollen so gering wir möglich gehalten werden, also tut’s auch ein Mustergesellschaftsvertrag, der Eintrag ins Firmenbuch ist kein Problem und schon haben die 3 Partner ihr gemeinsames Unternehmen, jeder zu gleichen Teilen, jeder zu 33 %. Derjenige der den kaufmännischen Teil machen soll wird Geschäftsführer, das wird gleich im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Ist doch das einfachste, denken sie.
Doch der Geschäftsführer fängt immer mehr an seine eigene Suppe zu kochen. Er führt die Bücher zwar sorgfältig, hört aber nicht auf die anderen, stellt die falschen Leute ein, bestellt Sachen, die man nicht braucht und spielt sich als Direktor auf.
Bis es den anderen endgültig reicht. Sie wollen ihn als Geschäftsführer los werden. Sie waren voll von den Socken als ich ihnen sagte, dass eine Abberufung nur mit einer 3/4 Mehrheit möglich ist, weil er durch den Gesellschaftsvertag zum Geschäftsführer wurde, also musste der Gesellschaftsvertrag geändert werden, dafür reicht aber ihre 2/3 Mehrheit nicht aus.
Soweit er keinen wirklichen Fehler macht, sind die beiden machtlos. FAST.




















