Ausbildung
Wie wird man Rechtsanwalt?
Rechtsanwälte haben besonders strenge Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse. Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist das abgeschlossene Rechtsstudium an der Universität und eine fünfjährige praktische Berufsausbildung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter.
In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen verschiedenster Themenbereiche absolviert werden.
Mit dem angeeigneten Fachwissen und der erworbenen Erfahrung muss der künftige Anwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung bestehen.
Erst nach dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.
Damit ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei unter eigener Verantwortung zu führen.
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