Nachbarschaftsrecht
Fallbeispiel
Nachbar A hat sein Haus, gemäß der Bauordnung, mit drei Meter Abstand zum Nachbargrund gebaut. Seine Wohnzimmerfenster sind nach vorne und zum Nachbargrundstück ausgerichtet. Im Nebenhaus zieht Nachbar B ein, der die Abgeschiedenheit liebt. Er pflanzt eine Thujenhecke am Grundstücksrand und obendrein eine Weide. Mittlerweile sind die Thujen fünf Meter hoch. Im Wohnzimmer muss Nachbar A auch tagsüber das Licht einschalten, weil es so dunkel ist. Nahezu jährlich muss der Kanal repariert werden, da die Wurzeln des Baumes hineinwachsen und ihn verstopfen.
Bisher musste Nachbar A diesen Zustand hinnehmen. Was kann er seit 1. Juli 2004 machen?




















